Photovoltaik in Bielefeld: Was vor dem ersten Angebot zu klären ist

Solar Monteur

Vor dem ersten Photovoltaik-Angebot sollten Bielefelder Hausbesitzer drei Dinge wissen: den künftigen Stromverbrauch einschließlich geplanter Wärmepumpe oder E-Auto, Ausrichtung und Zustand des Dachs und den Ablauf beim Netzbetreiber. Daraus ergeben sich Anlagengröße und Speicher. Faustregel der Verbraucherzentrale NRW: etwa 1 kWh Speicher je 1.000 kWh Jahresverbrauch.

Mit diesen Angaben lassen sich Angebote überhaupt erst vergleichen. Fachbetriebe aus der Region wie der Leopoldshöher Familienbetrieb hinter giesbrechtpv.de übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Auf seiner Bielefeld-Seite zeigt der Betrieb Referenzanlagen aus dem Stadtgebiet mit 7,7 bis 14,6 kWp, jeweils mit Batteriespeicher. Welche Größe für das eigene Haus passt, hängt von den Punkten unten ab.

Wie viel Strom wird das Haus in zehn Jahren brauchen?

Die Jahresabrechnung zeigt den heutigen Verbrauch. Für die Planung zählt aber der künftige. Ein Elektroauto braucht nach einer Beispielrechnung der Bundesnetzagentur rund 2.500 kWh im Jahr. Eine Wärmepumpe, die 15.000 kWh Wärme bei einer Jahresarbeitszahl von 3 liefert, zieht rund 5.000 kWh Strom. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, solche Pläne schon bei der Solaranlage mitzudenken, und hält die Anlage besser nicht künstlich klein: Gerüst und Einspeisetechnik kosten fast unabhängig von der Größe, kleine Anlagen sind pro Kilowattpeak deshalb teurer.

Der Preisindex der Verbraucherzentrale NRW zeigt den Effekt. Grundlage sind 71 echte Angebote aus dem Zeitraum Januar 2025 bis August 2026, jeweils ohne Speicher:

AnlagengrößeMittlerer Preis pro kWp
4 bis 6 kWp2.090 Euro
über 6 bis 8 kWp1.820 Euro
über 8 bis 9 kWp1.520 Euro
über 9 bis 10 kWp1.410 Euro
über 10 bis 12 kWp1.290 Euro
über 12 bis 14 kWp1.240 Euro
über 14 bis 16 kWp1.220 Euro
über 16 kWp1.010 Euro

Als Richtpreis für ein konkretes Angebot will die Verbraucherzentrale die Tabelle ausdrücklich nicht verstanden wissen. Sie zeigt, wie stark der Preis von der Größe abhängt. Innerhalb jeder Klasse streuen die Angebote breit.

Welche Dachform bringt in Bielefeld wie viel?

Satteldach, Walmdach oder Flachdach: Entscheidend ist, wohin die Flächen zeigen und ob sie im Schatten liegen. Für eine 10-kWp-Anlage in Bielefeld ergibt der EU-Solarrechner PVGIS (Einstrahlungsdaten 2005 bis 2023, 14 Prozent Systemverluste) diese Jahreserträge:

DachErtrag pro Jahrpro kWp
Süd, 35° Neigungca. 9.870 kWh987 kWh
Südwest, 35°ca. 9.260 kWh926 kWh
Ost-West, 35° (beide Seiten belegt)ca. 7.850 kWh785 kWh
Flachdach, Süd aufgeständert 10°ca. 8.990 kWh899 kWh
Nord, 35°ca. 5.250 kWh525 kWh

Ein Ost-West-Satteldach erreicht damit rund 80 Prozent eines Süddachs. Dafür kommt der Strom morgens und abends, wenn im Haus mehr verbraucht wird. Beim Flachdach lassen sich die Module frei nach Süden oder flach nach Ost und West stellen. Hier gehört eine Aussage zur Statik ins Angebot, weil aufgeständerte Module meist mit Ballast gegen Wind gesichert werden und das Dach zusätzlich belasten.

Vor jeder Planung steht der Zustand des Dachs. Die Verbraucherzentrale nennt eine stabile, asbestfreie Eindeckung als Voraussetzung. Steht in den nächsten Jahren ohnehin eine neue Eindeckung an, lohnt es sich, beides gemeinsam zu planen, damit die Module nicht kurz nach der Montage wieder herunter müssen. Pro Kilowattpeak rechnet die Verbraucherzentrale mit 5 bis 7 Quadratmetern Fläche.

Wie läuft die Anmeldung bei der Bielefelder Netz?

Netzbetreiber im Bielefelder Stromnetz ist die Bielefelder Netz GmbH. Welcher Netzbetreiber für die eigene Adresse zuständig ist, steht auf der Stromrechnung. Den Ablauf beschreibt die Bielefelder Netz auf ihrer Website so:

  1. Prüfung des Netzanschlusses: Eine Netzverträglichkeitsprüfung ist erst bei Anlagen über 30 kWp nötig. Ein Einfamilienhaus bleibt fast immer darunter.
  2. Anmeldung durch den Installateur: Der Fachbetrieb reicht Lageplan, einpoligen Übersichtsschaltplan und Messkonzept über den Kundenmarktplatz des Netzbetreibers ein.
  3. Inbetriebsetzung und Zählertausch: Der Installateur meldet die fertige Anlage. Bis ein Zweirichtungszähler eingebaut ist, darf kein Strom ins Netz fließen.
  4. Marktstammdatenregister: Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden, ein Batteriespeicher als eigene Einheit. Wer zu spät meldet, muss laut Netzbetreiber mit Zahlungen nach § 52 EEG rechnen.

Für Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Hausanschluss gilt nach § 8 EEG der vorhandene Anschluss als Verknüpfungspunkt. Schickt der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats einen Zeitplan für die Bearbeitung, darf die Anlage angeschlossen werden. Im Angebot sollte also stehen, dass der Betrieb diese Schritte übernimmt und wer den Zählerschrank prüft. Den Umbau des Zählerschranks nennt die Verbraucherzentrale einen teils sehr kostspieligen Posten.

Zwei Regeln aus dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 gehören ebenfalls ins Gespräch. Neue Anlagen ab 7 kWp brauchen nach Angaben der Verbraucherzentrale ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox. Solange das fehlt, darf die Anlage nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Und sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, gibt es in Stunden mit negativem Börsenstrompreis für eingespeisten Strom keine Vergütung, diese Zeiten werden an den Förderzeitraum angehängt.

Wie groß sollte der Batteriespeicher sein?

Ein Speicher verschiebt Solarstrom vom Mittag in den Abend. Größer ist dabei nicht automatisch besser. Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW nennt als grobe Orientierung 1 kWh nutzbare Kapazität je 1.000 kWh Jahresverbrauch, und die Kapazität sollte nicht deutlich über der Modulleistung in kWp liegen. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin setzt die Obergrenze bei 1,5 kWh je kWp und je 1.000 kWh Verbrauch. Was darüber hinausgeht, wird zu selten voll geladen und entladen.

Zwei Beispiele für ein Haus mit 10 kWp:

  • Haushalt ohne Wärmepumpe, 4.000 kWh im Jahr: 4 bis 6 kWh Speicher sind sinnvoll.
  • Haus mit Wärmepumpe und E-Auto, 9.000 kWh im Jahr: 9 bis 10 kWh, mehr nur mit gutem Grund.

Im Winter hilft auch ein großer Speicher wenig, weil die Module kaum Überschuss liefern. Zum Vergleich der Preise rät die Verbraucherzentrale, die Speicherkosten durch die nutzbare Kapazität zu teilen. In ihrem Preisindex lagen Speicher mit 4 bis 6 kWh im Mittel bei 510 Euro je kWh, solche mit 8 bis 10 kWh bei 410 Euro. Notstrom ist keine Standardfunktion und kostet meist extra. Wer ihn möchte, sollte ihn schwarz auf weiß im Angebot finden.

Woran erkennt man ein vollständiges Angebot?

Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW lässt sich gut neben jedes Angebot legen. Diese Punkte sollten darin klar beantwortet sein:

  • Module, Wechselrichter und Speicher mit Hersteller, Typ und Garantiebedingungen
  • Gerüst, Kleinmaterial, Zählerschrank, Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, Dokumentation
  • Wechselrichterleistung bei etwa 90 bis 110 Prozent der Modulleistung
  • 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage (§ 12 Abs. 3 UStG, bis 30 kWp auf Wohngebäuden)
  • Einzelpreise statt Pauschale, damit sich der Speicher herausrechnen lässt
  • keine oder möglichst wenig Vorkasse, sonst feste Liefer- und Montagetermine schriftlich
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung mit höchstens 3 Prozent Strompreissteigerung im Jahr und einer Ertragsprognose, die zur Tabelle oben passt

Eine Prognose von 1.100 kWh pro kWp für ein Bielefelder Süddach liegt über dem, was PVGIS für den Standort rechnet. Dann sollte der Anbieter erklären, woher die Zahl kommt.

Warum der Termin der Inbetriebnahme 2026 zählt

Für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber 7,70 Cent je eingespeister Kilowattstunde, für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Für die Zeit danach wird laut Bundesnetzagentur derzeit im Parlament eine Nachfolgeregelung beraten, beschlossen ist sie nicht. Nach einem Referentenentwurf für das EEG 2027 soll die feste Vergütung über 20 Jahre laut Verbraucherzentrale entfallen. Wer im Herbst 2026 Angebote einholt, sollte deshalb nach dem realistischen Montagetermin fragen.

Für Neubauten und Dachsanierungen gilt in NRW eine Pflicht. Nach § 42a der Landesbauordnung NRW müssen neue Wohngebäude, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wurde, eine Solaranlage auf geeigneten Dachflächen bekommen. Das gilt auch, wenn nach dem 1. Januar 2026 mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut begonnen wird. Was das für Eindeckung, Abdichtung und Netzanschluss bedeutet, erklärt ein Beitrag zur Solarpflicht in Westfalen. Eine Baugenehmigung braucht eine normale Dachanlage in NRW dagegen nicht, Solaranlagen auf Dächern sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei. Beim Denkmalschutz oder bei Vorgaben im Bebauungsplan kann es anders aussehen, im Zweifel hilft eine Nachfrage bei der Stadt.

Wer die drei Ausgangsfragen beantwortet hat, kann zwei oder drei Angebote einholen und sie mit der Checkliste nebeneinanderlegen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale prüft und vergleicht bis zu drei Angebote kostenlos.

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