Photovoltaik Förderung Berlin – Alle Zuschüsse

Photovoltaik Förderung Berlin

Stellen Sie sich vor: In Berlin könnte bis 2045 jeder vierte Stromanschluss von der Sonne gespeist werden. Diese ehrgeizige Vision ist Teil des Masterplans Solarcity, der die Hauptstadt in Sachen Solarenergie an die Spitze katapultieren soll. Mit dem SolarPLUS-Programm bietet Berlin eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die den Weg zur Solarförderung Berlin ebnen.

Von Balkonkraftwerken bis hin zu großflächigen PV-Anlagen – die Bandbreite der PV-Anlage Zuschüsse ist beeindruckend. Besonders interessant: Seit Februar 2023 werden sogar Balkonanlagen mit bis zu 500 € unterstützt. Die Solarenergie Förderung in Berlin zielt darauf ab, mindestens 25 Prozent der Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu gewinnen.

Ob Privatpersonen oder Unternehmen – die Förderlandschaft bietet für jeden etwas. Von Zuschüssen für Steckersolargeräte über Unterstützung bei der Anpassung der Hauselektrik bis hin zu Förderungen für netzdienliche Stromspeicher – die Möglichkeiten sind vielfältig. Sogar denkmalgeschützte Gebäude und Fassadeninstallationen können von speziellen Förderprogrammen profitieren.

Inhalt:

Wichtige Erkenntnisse

  • Berlin strebt 25% Solarstromanteil an der Gesamtstromerzeugung an
  • Balkonkraftwerke werden mit bis zu 500 € gefördert
  • Stromspeicher können bis zu 65% der Kosten erstattet bekommen
  • Sonderförderungen für denkmalgeschützte Gebäude verfügbar
  • Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden
  • Förderungen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse

Masterplan Solarcity Berlin: Klimaneutralität bis 2045

Berlin setzt auf Solarenergie, um seine Klimaziele zu erreichen. Der Masterplan Solarcity Berlin zeigt den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 auf. Er umfasst 27 Maßnahmen, die den Solarausbau in der Hauptstadt beschleunigen sollen.

Ziele des Masterplans

Der Masterplan Solarcity zielt darauf ab, 4.400 MWp Solarleistung auf Berliner Dächer zu bringen. Die CO2-Emissionen sollen im Vergleich zu 1990 bis 2030 um 70%, bis 2040 um 90% und bis 2045 um 95% sinken. Das neue Klimaschutz- und Energiewendegesetz setzt ehrgeizige Klimaziele für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten.

25% Solarstrom an Bruttostromerzeugung

Laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme könnte bis 2050 etwa 25% des Berliner Stroms aus Solarenergie stammen. Ende 2020 waren in Berlin bereits PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 128,3 Megawatt installiert. Im selben Jahr wurden 1.500 neue Anlagen mit 18,5 Megawatt Leistung errichtet – doppelt so viele wie im Vorjahr.

Bedeutung für Berliner Haushalte

Der Solarausbau bietet Vorteile für Berliner Haushalte. Dächer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen für Photovoltaik genutzt werden. Mehrfamilienhäuser stehen im Fokus für Mieterstromprojekte. Mieter erhalten Unterstützung bei Steckersolargeräten. Die Koordinierungsstelle Masterplan Solarcity begleitet den Prozess seit 2020 mit jährlichem Monitoring und interaktiven Veranstaltungen.

Photovoltaik Förderung Berlin: Überblick SolarPLUS

Das SolarPLUS Programm treibt den Ausbau von Photovoltaik in Berlin voran. Es bietet attraktive Zuschüsse für Solaranlagen und macht sie wirtschaftlich interessanter. Die PV-Förderung Berlin richtet sich an Eigentümer von Bestandsimmobilien.

Förderfähige Maßnahmen

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen:

  • Dachgutachten und Machbarkeitsstudien
  • Messkonzepte und Hauselektrik
  • Stromspeicher (Kauf oder Leasing)
  • Sonderanlagen für denkmalgeschützte Gebäude
  • Fassaden-Photovoltaik
  • Gründach-PV-Systeme

Antragsvoraussetzungen

Für Solaranlage Zuschüsse gelten folgende Bedingungen:

  • Standort des Gebäudes in Berlin
  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Betrieb durch qualifizierte Fachkräfte
  • Mindestnutzungsdauer von drei Jahren

Förderungsumfang

Die Förderhöhe variiert je nach Antragsteller und Modul. Kleine Unternehmen, Privatpersonen und Wohnungsbaugesellschaften erhalten höhere Zuschüsse als Großunternehmen. Die genauen Fördersätze und Höchstbeträge sind in den Programmrichtlinien festgelegt.

Aufgrund hoher Nachfrage beträgt die Bearbeitungszeit für neue Anträge derzeit über sechs Monate. Neue Bewilligungen werden voraussichtlich ab 1. Dezember 2024 wieder möglich sein.

Gutachten und Studien Förderung

Berlin unterstützt die Solarenergie-Nutzung durch umfangreiche Förderprogramme für Gutachten und Studien. Eine Solaranalyse Berlin ist oft der erste Schritt zur Umsetzung eines Photovoltaik-Projekts. Hausbesitzer und Unternehmen profitieren von attraktiven Zuschüssen für verschiedene Vorplanungsmaßnahmen.

Für Dachgutachten gewährt das Land Berlin Zuschüsse zwischen 45% und 65% der Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Machbarkeitsstudien Solar werden ebenfalls mit 45% bis 65% bezuschusst, hier liegt die Obergrenze bei 15.000 Euro. Diese PV-Gutachten Förderung ermöglicht eine gründliche Planung von Solaranlagen.

Zusätzlich unterstützt Berlin die Erstellung von Zähler- und Messkonzepten mit bis zu 15.000 Euro. Für die steuerliche Erstberatung zur Photovoltaikanlage gibt es einen Pauschalbetrag von 226,10 Euro. Kleine Unternehmen und Privatpersonen erhalten dabei höhere Fördersätze.

  • Dachgutachten: 45-65% Förderung, max. 5.000 €
  • Machbarkeitsstudien: 45-65% Förderung, max. 15.000 €
  • Zähler- und Messkonzepte: bis 15.000 € Zuschuss
  • Steuerberatung: Pauschal 226,10 € für Erstberatung

Diese umfassende Förderung für Gutachten und Studien trägt dazu bei, das Ziel des Masterplans Solarcity zu erreichen: 25% Solarstrom an der Berliner Bruttostromerzeugung. Sie erleichtert den Einstieg in die Solarenergie und fördert die Umsetzung innovativer Photovoltaik-Projekte in der Hauptstadt.

Hauselektrik und Messplätze

Die Solarstrom Infrastruktur in Berlin wird durch gezielte Förderprogramme unterstützt. Besonders wichtig sind dabei die Anpassungen der Hauselektrik und Messplätze, um die Integration von Photovoltaikanlagen zu ermöglichen.

Förderung für Messplatzanpassungen

Die Messplatzförderung Berlin bietet attraktive Zuschüsse für notwendige Anpassungen. Hausbesitzer können bis zu 65% der Kosten erstattet bekommen, maximal jedoch 10.000 Euro. Diese Förderung erleichtert die Installation moderner Messtechnik, die für die effiziente Nutzung von Solarstrom unerlässlich ist.

Zusammenlegung von Hausanschlüssen

Für Bestandsgebäude, die vor Ende 2014 errichtet wurden, gibt es zusätzliche Hauselektrik Zuschüsse. Die Zusammenlegung von Hausanschlüssen wird mit 45-65% der Kosten gefördert, bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Diese Maßnahme optimiert die elektrische Infrastruktur für die Einspeisung von Solarstrom.

Technische Voraussetzungen

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Mieterstromprojekten ist die Nutzung erneuerbarer Energien für den Reststrom verpflichtend. Dies gewährleistet eine nachhaltige und effiziente Solarstrom Infrastruktur in Berliner Wohngebäuden.

Die umfassenden Fördermöglichkeiten für Hauselektrik und Messplätze sind ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Berliner Solarziele. Sie ermöglichen es Hauseigentümern, ihre Gebäude fit für die Energiewende zu machen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Stromspeicher Förderung in Berlin

Berliner Hausbesitzer profitieren von attraktiven Zuschüssen für Solarstromspeicher. Die Batteriespeicher Förderung unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien in der Hauptstadt. Eigenheimbesitzer erhalten 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 15.000 Euro brutto.

Für Mehrfamilienhäuser gelten großzügigere Regelungen beim PV-Speicher Zuschuss. Je nach Antragsteller werden 45% bis 65% der Kosten übernommen. Die Obergrenze liegt bei 30.000 Euro brutto. Diese Förderung macht Solarstromspeicher Berlin besonders attraktiv.

Interessant ist auch die Option ohne Eigentumserwerb. Hier gibt es 300 Euro je kWh, bis zu 15.000 Euro brutto. Wichtig: Die Förderung gilt nur in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage. Zudem muss der Speicher netzdienlich sein.

  • Eigenheime: 300 €/kWh, max. 15.000 €
  • Mehrfamilienhäuser: 45-65% Förderung, max. 30.000 €
  • Pacht/Leasing: 300 €/kWh, max. 15.000 €

Die Stromspeicher Förderung in Berlin ist Teil des Masterplans Solarcity. Ziel ist es, den Anteil von Solarstrom an der Bruttostromerzeugung auf 25% zu steigern. Mit diesen Anreizen wird der Weg zur Klimaneutralität bis 2045 geebnet.

Sonderförderung für Denkmalschutz und Fassaden-PV

Berlin setzt auf innovative Lösungen, um den Solarausbau voranzutreiben. Besonders im Fokus stehen dabei Denkmal-Solaranlagen, Fassaden-PV Berlin und Gründach Photovoltaik. Diese Sonderförderungen bieten Anreize für nachhaltige Energiegewinnung an historischen Gebäuden und modernen Fassaden.

Denkmalgerechte PV-Anlagen

Denkmal-Solaranlagen erhalten eine Förderung von 45-65% der Mehrkosten. Der maximale Zuschuss beträgt 15.000 EUR. Wichtig ist die denkmalrechtliche Genehmigung vor der Installation. Diese Förderung macht es möglich, historische Gebäude umweltfreundlich zu modernisieren.

Fassaden-Photovoltaik

Fassaden-PV Berlin wird mit 45-65% der Kosten gefördert. Hier liegt die Obergrenze bei 30.000 EUR. Diese Lösung ist besonders für Gebäude interessant, die über wenig Dachfläche verfügen. Die Integration in die Fassade bietet neue Möglichkeiten zur Stromgewinnung im urbanen Raum.

Gründach-PV-Systeme

Gründach Photovoltaik verbindet ökologisches Bauen mit Energiegewinnung. Die Förderung beträgt ebenfalls 45-65% der Kosten, maximal 15.000 EUR. Diese Kombination steigert nicht nur den Wirkungsgrad der PV-Anlage, sondern hat auch positive Auswirkungen auf die Umwelt und das Stadtklima.

Für alle drei Förderbereiche gilt: Es werden jeweils maximal 100 Förderfälle unterstützt. Die Zuschüsse decken die Mehrkosten im Vergleich zu Standard-PV-Anlagen ab. So werden innovative und nachhaltige Lösungen für die Solarenergienutzung in Berlin gezielt gefördert.

Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke

Berlin fördert Steckersolargeräte mit bis zu 500 Euro pro Gerät im Rahmen des SolarPLUS Programms. Diese Balkonkraftwerk Förderung richtet sich an Mieter und selbstnutzende Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gärten in Berlin.

Ein Steckersolargerät Berlin darf eine maximale Leistung von 2000 Watt peak haben. Der Wechselrichter ist auf 800 Voltampere begrenzt. Wichtig: Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist Pflicht.

Für den Mini-PV Zuschuss gelten folgende Bedingungen:

  • Installation innerhalb eines Jahres nach Bewilligung
  • Nutzung für mindestens drei Jahre am Installationsort
  • Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards
  • Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung

Ab 01.12.2024 werden voraussichtlich neue Anträge für das Förderprogramm bewilligt. Der Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektabschluss eingereicht werden. Beachten Sie: Speicher für Steckersolargeräte werden nicht gefördert.

KfW-Förderung für Berliner Solaranlagen

Berliner Hausbesitzer und Unternehmen profitieren von attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Die KfW Solar Förderung spielt dabei eine zentrale Rolle. Das Förderprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet günstige Kredite für PV-Anlagen.

Förderprogramm 270

Der Erneuerbare Energien Kredit der KfW unterstützt die PV-Finanzierung Berlin mit Darlehen bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Zinssätze variieren je nach Bonität, beginnen aber schon bei 5,21% effektiver Jahreszins. Gefördert werden neben der Anlageninstallation auch Planung und Batteriespeicher.

Antragstellung und Voraussetzungen

Für die PV-Finanzierung Berlin stellen Interessenten den Antrag direkt bei ihrer Hausbank. Wichtig: Erst nach Bewilligung dürfen Investitionen getätigt werden. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und weitere Gruppen. Die Rückzahlung erfolgt flexibel mit tilgungsfreien Zeiten.

Zusätzlich zur KfW Solar Förderung können Berliner das SolarPLUS-Programm nutzen. Es bietet Zuschüsse für Stromspeicher und spezielle PV-Anlagen. Die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten maximiert die finanzielle Unterstützung für Solarvorhaben in der Hauptstadt.

Berliner Solardachpflicht

Das Solargesetz Berlin trat am 16. Juli 2021 in Kraft und brachte weitreichende Änderungen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Solarpflicht Berlin für Neubauten. Diese Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele der Hauptstadt.

Gesetzliche Anforderungen

Die PV-Pflicht Neubau sieht vor, dass 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden müssen. Dies betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche ab 50 Quadratmetern. Ziel ist es, die Solarpotenziale auf Berliner Dächern optimal zu nutzen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Das Solargesetz Berlin berücksichtigt auch Sonderfälle:

  • Gebäude mit einer Nutzungsfläche unter 50 Quadratmetern sind von der Solarpflicht ausgenommen.
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden, die etwa 20% der Bruttodachfläche Berlins ausmachen, gelten besondere Regelungen.
  • Die Umsetzung muss wirtschaftlich und technisch möglich sein.

Um die Ziele des Solargesetzes zu erreichen, stellt Berlin insgesamt 23,7 Millionen Euro für das Förderprogramm SolarPLUS in den Jahren 2022 und 2023 bereit. Dies unterstützt Hauseigentümer bei der Installation von Photovoltaikanlagen und trägt zur angestrebten Energiewende bei.

Steuerliche Aspekte der Solar-Förderung

Beim Thema Solaranlage Steuervorteile gibt es gute Nachrichten für Hausbesitzer. Seit Januar 2023 sind private Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp in Deutschland steuerfrei. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Ersparnisse für Betreiber von Solaranlagen.

Um die PV Steuererleichterungen voll auszuschöpfen, ist eine fachkundige Beratung wichtig. Berlin fördert deshalb die steuerliche Erstberatung zur Errichtung und zum Betrieb einer PV-Anlage. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie WEG-Hausverwaltungen erhalten einen Zuschuss von 226,10 Euro für die Beratung durch einen Steuerberater.

Bei der Photovoltaik Abschreibung gibt es weitere Vorteile zu beachten. Die Kosten für die Anschaffung können über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Dies reduziert die Steuerlast und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Eine professionelle Steuerberatung hilft, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Für Berliner Solaranlagenbetreiber lohnt sich ein Blick auf die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten. Neben den steuerlichen Vorteilen können sie von Programmen wie SolarPLUS profitieren. So lässt sich die Rentabilität der Anlage weiter steigern und der Weg zur klimaneutralen Hauptstadt beschleunigen.

Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten

Bei der Photovoltaik Gesamtförderung in Berlin gibt es vielfältige Optionen zur Solarförderung Kumulierung. Hausbesitzer können verschiedene Fördermodule kombinieren, um die Anschaffung einer PV-Anlage optimal zu finanzieren.

Maximale Förderbeträge

Die PV Förderkombination unterliegt bestimmten Grenzen. In Berlin sind Zuschüsse von bis zu 362 Euro für eine 15 kWp Photovoltaikanlage und bis zu 4.800 Euro für einen 16 kWh Stromspeicher möglich. Zusätzlich können Hausbesitzer von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, die die Kosten um 19% senkt.

Ausschlusskriterien

Bei der Solarförderung Kumulierung gibt es wichtige Einschränkungen zu beachten:

  • Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sind von Förderungen ausgeschlossen
  • Die De-minimis-Regelung begrenzt die Gesamtfördersumme auf 200.000 Euro in drei Jahren
  • Einige Förderprogramme schließen sich gegenseitig aus

Für eine optimale PV Förderkombination empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Förderbedingungen. Die Investitionsbank Berlin berät Interessenten zur Photovoltaik Gesamtförderung und hilft bei der Antragstellung.

Antragsverfahren und Fristen

Der Solarförderung Antrag in Berlin erfolgt online über die IBB Business Team GmbH. Wichtig zu beachten ist, dass Sie mit Ihrem Projekt erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung beginnen dürfen. Dies gilt für alle Arten von PV Zuschuss Beantragungen.

Für den Photovoltaik Förderantrag Berlin gelten feste Fristen. Nach Bewilligung müssen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres starten. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Je nach Fördermodul sind unterschiedliche Unterlagen nötig.

Folgende Schritte sind beim Antragsverfahren zu beachten:

  • Registrierung im Kundenportal der IBB
  • Einreichen des vollständigen Antrags mit allen Unterlagen
  • Warten auf die Eingangsbestätigung
  • Start des Projekts nach Erhalt der Zusage
  • Einhaltung der einjährigen Umsetzungsfrist

Beachten Sie, dass für PV-Anlagen bis 100 kWp eine vereinfachte Anmeldung durch Ihren Elektriker möglich ist. Für die EEG-Förderung ist zudem eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.

Fazit

Die Solarförderung in Berlin bietet vielfältige Anreize für Hausbesitzer und Unternehmen. Das SolarPLUS Programm, gestartet im September 2022, zielt darauf ab, den Solarstromanteil in der Hauptstadt auf 25% zu erhöhen. Eigenheimbesitzer profitieren von Zuschüssen für Stromspeicher und Steckersolargeräte, während die KfW Bank günstige Kredite für PV-Anlagen bereitstellt.

Die Photovoltaik Unterstützung in Berlin umfasst auch steuerliche Vorteile. Kleinanlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind von Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Zusätzlich garantiert die Einspeisevergütung eine konstante Vergütung über 20 Jahre, unabhängig von Strompreisschwankungen.

Für 2024 und 2025 sind die PV-Anreize in der Hauptstadt weiterhin attraktiv. Die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp liegt bei 8,11 Cent/kWh für Überschusseinspeisung und 12,87 Cent/kWh für Volleinspeisung. Trotz halbjährlicher Degression bleiben diese Werte für Neuanlagen interessant. Mit der Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten und der Solardachpflicht treibt Berlin die Energiewende voran und schafft starke Anreize für den Ausbau von Solarenergie.

FAQ

Was ist das Ziel des Masterplans Solarcity Berlin?

Der Masterplan Solarcity Berlin zielt darauf ab, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen und den Solarstromanteil an der Bruttostromerzeugung auf 25% zu erhöhen. Er umfasst 27 Maßnahmen zur Förderung des Solarausbaus, einschließlich Information und Beratung.

Welche Maßnahmen werden durch das SolarPLUS Programm gefördert?

Das SolarPLUS Programm fördert eine breite Palette von Maßnahmen, darunter Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Messkonzepte, Hauselektrik, Stromspeicher und Sonderanlagen. Ein Schwerpunkt liegt auf Mehrfamilienhäusern und Mieterstromprojekten.

Wie hoch ist die Förderung für Dachgutachten und Machbarkeitsstudien?

Die Förderung für Dachgutachten beträgt 45-65% der Kosten, maximal 5.000 EUR. Für Machbarkeitsstudien werden 45-65% der Kosten gefördert, mit einem Maximum von 15.000 EUR.

Gibt es eine Förderung für Stromspeicher in Berlin?

Ja, Berlin fördert den Kauf von Stromspeichern. Für Ein-/Zweifamilienhäuser gibt es 300 EUR/kWh, maximal 15.000 EUR. Bei Mehrfamilienhäusern werden 45-65% der Kosten gefördert, maximal 30.000 EUR.

Was beinhaltet die Solardachpflicht in Berlin?

Die Solardachpflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 für Neubauten und wesentliche Dachsanierungen bei Gebäuden ab 50 Quadratmeter Nutzfläche. Die Umsetzung muss wirtschaftlich und technisch möglich sein, Ausnahmen sind möglich.

Wie kann man die KfW-Förderung für Solaranlagen in Berlin nutzen?

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen, Planung, Installation und Batteriespeicher. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Hausbank, wobei keine Investitionen vor der Bewilligung getätigt werden sollten.

Gibt es eine Förderung für Steckersolargeräte in Berlin?

Ja, Berlin fördert Steckersolargeräte mit maximal 500 EUR pro Gerät. Die Förderung ist für Wohnungen, Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Gärten verfügbar und Teil des SolarPLUS Programms seit Februar 2023.

Wie funktioniert die Steuerberatungsförderung für PV-Anlagen?

Die Steuerberatung zur PV-Anlage wird mit 226,10 EUR pauschal gefördert. Dies gilt nur für die Erstberatung zu Steuerfragen bei Errichtung und Betrieb einer PV-Anlage und muss von einem Steuerberater durchgeführt werden.

Können verschiedene Fördermodule kombiniert werden?

Ja, eine Kombination verschiedener Fördermodule ist möglich. Dabei müssen die maximalen Förderbeträge pro Modul beachtet werden. Ausschlusskriterien und die De-minimis-Regelung sind zu berücksichtigen, wobei die Gesamtfördersumme von 200.000 EUR in 3 Jahren nicht überschritten werden darf.

Wie läuft das Antragsverfahren für die Solarförderung in Berlin ab?

Die Antragstellung erfolgt online bei der IBB Business Team GmbH. Der Projektbeginn darf erst nach Eingangsbestätigung der IBT erfolgen. Bewilligte Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres ab Zuwendungsbescheid beginnen, wobei eine Fristverlängerung auf Antrag möglich ist.