Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein

Förderrichtlinien Photovoltaik Schleswig-Holstein

Überraschend schnell waren die Fördertöpfe leer: In Schleswig-Holstein wurden die Kontingente für PV-Speicher und Wallboxen innerhalb eines einzigen Tages ausgeschöpft. Diese rasante Entwicklung zeigt, wie hoch die Nachfrage nach Solaranlagen-Zuschüssen im nördlichsten Bundesland ist. Trotz der Einstellung der Landesförderung aufgrund unsicherer Haushaltslage bleibt das Interesse an erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein ungebrochen.

Obwohl das Land seine direkte Unterstützung für Photovoltaikanlagen zurückgefahren hat, gibt es weiterhin Möglichkeiten für Bürger, von Förderprogrammen zu profitieren. Die KfW-Bank bleibt auch 2024 eine wichtige Anlaufstelle für Solar-Investitionen. Zudem rückt der Fokus verstärkt auf die Wärmewende, was neue Chancen für klimafreundliche Energielösungen eröffnet.

Inhalt:

Wichtige Erkenntnisse

  • Landesförderung für PV-Anlagen in Schleswig-Holstein eingestellt
  • Bundesmittel und kommunale Förderungen weiterhin verfügbar
  • KfW-Bank als zentrale Anlaufstelle für Solarförderung
  • Fokus der Landesregierung verschiebt sich zur Wärmewende
  • Hohe Nachfrage nach Solaranlagen-Zuschüssen trotz geänderter Förderlandschaft

Aktuelle Fördersituation in Schleswig-Holstein 2024

Die Förderrichtlinien Photovoltaik in Schleswig-Holstein haben sich 2024 stark verändert. Das Land hat die direkte Förderung für Solarkraftwerke eingestellt. Grund dafür ist die angespannte Haushaltslage nach dem Karlsruher Urteil.

Einstellung der Landesförderung

Minister Goldschmidt rät von einer Wiederauflage der Solarförderung ab. Stattdessen werden die freiwerdenden Mittel umgeleitet. Der Fokus liegt nun auf der Wärmewende und klimafreundlichen Technologien im Neubau.

Neue Schwerpunkte

Die Landesregierung setzt auf die energetische Sanierung von Bestandsbauten. Trotz des Wegfalls direkter Zuschüsse für Solarkraftwerke Schleswig-Holstein bleiben alternative Fördermöglichkeiten bestehen:

  • EEG-Einspeisevergütung
  • KfW-Kredite für Photovoltaikanlagen
  • Steuerliche Vorteile

Verfügbare Bundesmittel und kommunale Förderungen

Interessenten können weiterhin von bundesweiten Programmen profitieren. Die EEG-Einspeisevergütung liegt 2024 je nach Anlagengröße zwischen 5,68 und 12,87 Cent pro kWh. Zusätzlich bieten einige Kommunen eigene Förderprogramme an. Es lohnt sich, die lokalen Angebote zu prüfen.

Trotz der Änderungen bleiben Photovoltaikanlagen attraktiv. Die Kombination aus Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und indirekten Förderungen macht Solarenergie weiterhin wirtschaftlich interessant für Hausbesitzer in Schleswig-Holstein.

Neue Förderrichtlinien „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“

Die Energiewende Schleswig-Holstein nimmt mit neuen Förderrichtlinien Fahrt auf. Am 3. Juli 2023 wurden die Richtlinien „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ veröffentlicht. Diese bringen frischen Wind in die Solarstromanlagen-Subventionen des nördlichsten Bundeslandes.

Zwei Förderprogramme stehen im Mittelpunkt:

  • Wallbox-Förderung: 500 Euro Zuschuss pro Ladestation (Start: 17.08.2023)
  • PV-Speicher-Förderung: Pauschale von 750 Euro (Start: 22.08.2023)

Das Gesamtvolumen für die Energiewende Schleswig-Holstein beläuft sich auf 75 Millionen Euro. Die Mittel sind begrenzt, daher empfiehlt sich eine zügige Antragstellung. In Kiel stehen jährlich 300.000 Euro für Photovoltaik-Förderung bereit. Einfamilienhäuser können dort ab 5 kWp Leistung mit 300 Euro pro installiertem kWp rechnen.

Die Solarstromanlagen-Subventionen variieren je nach Anlagentyp. Balkon-Solaranlagen erhalten beispielsweise 300 Euro Förderung. Zusätzlich gibt es Netzanschlusszuschüsse und Einspeisevergütungen. Diese reichen 2024 von 5,68 bis 12,73 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von Anlagengröße und Einspeiseart.

Förderfähige Maßnahmen und Voraussetzungen

Die Ökostrom-Förderung Schleswig-Holstein zielt auf die Unterstützung dezentraler Energiesysteme ab. Im Rahmen des Klimaschutzes Schleswig-Holstein werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen.

Mindestanforderungen an Stromspeicher

Für die Förderung von Stromspeichern gilt eine Mindestkapazität von drei Kilowattstunden. Diese Speicher müssen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden. Die Förderung beträgt einheitlich 750 Euro pro Batteriespeicher.

Technische Voraussetzungen für PV-Anlagen

Die PV-Anlage muss entweder bereits vorhanden sein oder neu installiert werden. Kleine Anlagen bis 30 kWp genießen seit 2023 Steuervorteile. Die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp beträgt aktuell 8,2 Cent pro Kilowattstunde.

Zeitliche Bedingungen der Antragstellung

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dies gilt sowohl für die Installation neuer Anlagen als auch für die Nachrüstung bestehender Systeme. Beachten Sie, dass die Fördermittel begrenzt sind und schnell ausgeschöpft sein können.

Für eine optimale Nutzung der Förderung empfiehlt sich eine Kombination aus Eigenverbrauch und Netzeinspeisung. So können jährliche Ersparnisse von bis zu 1.346 Euro erzielt werden. Zusätzliches Einspeisen ins Netz kann weitere 188 Euro Gewinn generieren.

Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein setzt stark auf Solaranlagen-Zuschüsse, um die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Das Bundesland fördert gezielt die effiziente Speicherung von Solarstrom durch Batteriespeicher. Diese Maßnahme steigert die Energieautarkie und unterstützt die lokale Energiewende.

  • Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen
  • Errichtung von E-Ladestationen
  • Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen

Lokale Programme wie „Lübeck fördert Solar“ und „Kiel Solar“ unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie zielen darauf ab, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und die Netzstabilität zu verbessern. Das Förderprogramm der Landeshauptstadt Kiel stellt jährlich bis zu 300.000 Euro bereit, um den Anteil der Solarenergie bis 2035 zu steigern.

Schleswig-Holstein fördert zudem die Energieautarkie durch Unterstützung von:

  • Elektrobetriebenen Wärmepumpen
  • Anschlüssen an Wärmenetze
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungsanlagen

Diese umfassenden Maßnahmen tragen dazu bei, dass Schleswig-Holstein seine Ziele im Bereich erneuerbare Energien erreicht und den Klimaschutz vorantreibt.

Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen

Die Förderrichtlinien Photovoltaik in Schleswig-Holstein legen fest, wer Anträge stellen darf und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Für Solarkraftwerke Schleswig-Holstein gelten besondere Regeln.

Berechtigte Personengruppen

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein können Förderanträge stellen. Es gibt keine Altersbegrenzung. Auch Mieter und Pächter sind antragsberechtigt, sofern sie die Flächen für das Vorhaben nutzen dürfen.

Eigentumsvoraussetzungen

Eigentümer von Gebäuden oder Grundstücken, auf denen die Photovoltaikanlage installiert werden soll, sind förderberechtigt. Bei Mietern oder Pächtern ist die Zustimmung des Eigentümers nötig.

Wohnsitzanforderungen

Der Hauptwohnsitz muss in Schleswig-Holstein liegen. Dies gilt für alle Antragsteller, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Die Förderung zielt darauf ab, den Ausbau von Solarkraftwerken Schleswig-Holstein voranzutreiben.

Wichtig: Stromspeicher müssen eine Mindestkapazität von drei Kilowattstunden aufweisen. Sie sind nur förderfähig, wenn sie zusammen mit einer nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert werden.

Förderhöhe und maximale Zuschüsse

Die Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Aktuell gibt es keine landesweiten Förderprogramme für Solaranlagen. Dennoch existieren attraktive Möglichkeiten für Solaranlagen-Zuschüsse auf Bundes- und kommunaler Ebene.

Auf Bundesebene profitieren Hausbesitzer von der Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen seit Januar 2023. Dies führt zu einer Ersparnis von 19% bei den Anschaffungskosten. Zusätzlich bietet die KfW zinsgünstige Kredite durch das Förderprogramm 270 an.

Einige Kommunen in Schleswig-Holstein gewähren Zuschüsse für Solaranlagen. Diese können von einigen hundert bis zu 2.000 Euro reichen. In anderen Bundesländern fallen die Förderungen teils höher aus. Berlin beispielsweise fördert mit bis zu 4.800 Euro für einen Batteriespeicher.

Die Einspeisevergütung spielt eine wichtige Rolle bei der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt sie aktuell 8,03 Cent pro kWh. Bei größeren Anlagen bis 40 kWp liegt der Satz bei etwa 10,68 Cent pro kWh.

Trotz fehlender Landesförderung können Hausbesitzer in Schleswig-Holstein durch die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten und steuerlicher Vorteile die Kosten ihrer Photovoltaikanlage deutlich senken. Eine gründliche Beratung ist ratsam, um alle Optionen optimal zu nutzen.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen

Die Energiewende Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren. Hausbesitzer können so die Unterstützung für ihre Solarstromanlagen optimal ausschöpfen. Ein kluger Mix aus regionalen und bundesweiten Angeboten maximiert die finanzielle Förderung.

KfW-Förderung für Wallboxen

Neben Solarstromanlagen-Subventionen gibt es zusätzliche Unterstützung für E-Mobilität. Die KfW fördert die Installation von Wallboxen mit bis zu 900 Euro. Diese Förderung lässt sich problemlos mit anderen Programmen kombinieren. So können Hausbesitzer gleichzeitig von Zuschüssen für Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur profitieren.

Bundesweite Förderprogramme

Über die regionalen Angebote hinaus existieren zahlreiche bundesweite Fördermöglichkeiten für Solaranlagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet attraktive Zuschüsse. Auch die KfW stellt zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen bereit. Diese lassen sich oft mit lokalen Förderungen in Schleswig-Holstein verknüpfen.

Für eine optimale Förderung empfiehlt sich eine genaue Prüfung aller Optionen. Energieberater können bei der Auswahl passender Förderprogramme unterstützen. So lässt sich die finanzielle Unterstützung für die persönliche Energiewende maximieren.

Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen

Die Förderrichtlinien Photovoltaik in Schleswig-Holstein sehen ein klares Antragsverfahren vor. Für den Klimaschutz Schleswig-Holstein ist eine effiziente Antragstellung wichtig.

Online-Antragsstellung beim LLUR

Der Förderantrag wird ausschließlich online über die Website des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eingereicht. Für Personen ohne Internetanschluss stehen im LLUR-Foyer Arbeitsplätze zur Verfügung.

Notwendige Dokumente

Nach der Online-Antragstellung ist die Einreichung eines gedruckten Datenbegleitscheins erforderlich. Folgende Unterlagen sind wichtig:

  • Ausgefüllter Online-Antrag
  • Gedruckter und unterschriebener Datenbegleitschein
  • Technische Spezifikationen der PV-Anlage
  • Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein

Es gibt jährlich vier Antragsfenster. Eine schnelle Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen ist entscheidend. Im Januar 2023 wurden über 760 Förderanträge für Balkonkraftwerke eingereicht. Bei einem Antragsfenster im Juni 2023 wurden sogar 3.000 Anträge zugelassen.

Für den Klimaschutz Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass Antragsteller über technische Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen bei der Installation von PV-Anlagen gut informiert sind. Die Förderrichtlinien Photovoltaik zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

EEG-Einspeisevergütung 2024

Die EEG-Einspeisevergütung spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Erneuerbare Energien in Schleswig-Holstein. Für 2024 gelten neue Vergütungssätze, die nach Anlagenleistung und Inbetriebnahmedatum gestaffelt sind.

Photovoltaikanlagen bis 10 kWp, die zwischen Februar und Juli 2024 ans Netz gehen, erhalten bei Teileinspeisung 8,11 Cent/kWh. Bei Volleinspeisung steigt der Satz auf 12,86 Cent/kWh. Größere Anlagen bis 100 kWp profitieren von abgestuften Vergütungen.

Die Ökostrom-Förderung Schleswig-Holstein zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Bis 2030 sollen 80% des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Dafür ist eine Solarleistung von 215 Gigawatt angestrebt.

Zusätzlich zur Einspeisevergütung gibt es steuerliche Vorteile. Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Die EEG-Umlage entfällt für Haushalte und Unternehmen, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen weiter verbessert.

Die Vergütungssätze unterliegen einer Degression von 1,4% pro Quartal für Anlagen bis 500 kWp. Trotzdem bleibt die Einspeisevergütung für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme garantiert, was Planungssicherheit für Investoren schafft.

Steuerliche Vorteile und Vergünstigungen

Die Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein umfasst nicht nur direkte Zuschüsse, sondern auch attraktive steuerliche Anreize. Diese Vergünstigungen machen die Installation von Solaranlagen noch rentabler.

Umsatzsteuerbefreiung

Seit Anfang 2023 gilt eine wichtige Neuerung: Privat genutzte Photovoltaikanlagen sind von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass Hausbesitzer beim Kauf einer Anlage keine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Diese Regelung gilt bundesweit und somit auch für Solaranlagen-Zuschüsse in Schleswig-Holstein.

Einkommensteuerliche Behandlung

Auch bei der Einkommensteuer profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen. Erträge aus PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp sind steuerfrei. Dies gilt für Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Nebengebäuden. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Diese steuerlichen Vorteile ergänzen die Solaranlagen-Zuschüsse in Schleswig-Holstein optimal. Sie senken die Anschaffungskosten und erhöhen die Rentabilität der Anlage. Für eine 10-kWp-Anlage in Nettelsee, die etwa 14.000 Euro kostet, kann dies die Amortisationszeit deutlich verkürzen.

Die Kombination aus Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein und steuerlichen Vergünstigungen macht die Investition in Solarenergie besonders attraktiv. Bei einer durchschnittlichen Sonneneinstrahlung von 1.000 kWh/m² pro Jahr in der Region lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien mehr denn je.

Kosten und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen

Die Energiewende Schleswig-Holstein schreitet voran. Photovoltaikanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle. Doch wie sieht es mit den Kosten und der Wirtschaftlichkeit aus?

Anschaffungskosten

Die Preise für Solarkraftwerke Schleswig-Holstein variieren je nach Größe und Art der Anlage. Eine Aufdachanlage mit 16.260 kWh Jahresleistung kostet etwa 71.400 Euro. Kleinere Anlagen mit 5.417 kWh/Jahr sind für rund 32.790 Euro erhältlich. Solardachziegel mit 15.280 kWh/Jahr schlagen mit 87.000 Euro zu Buche.

Laufende Betriebskosten

Die Betriebskosten fallen gering aus. Regelmäßige Wartung und Reinigung sind wichtig. Rechnen Sie mit jährlichen Kosten von 1-2% der Anschaffungskosten. Der Strompreis pro kWh liegt je nach Anlage zwischen 12,30 und 24,21 Cent.

Amortisationszeiten

Die Amortisationszeit hängt von vielen Faktoren ab. Das EEG garantiert eine 20-jährige Einspeisevergütung. Mit der 0% Mehrwertsteuer für private Anlagen und KfW-Förderprogrammen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit. In Schleswig-Holstein unterstützen zusätzliche regionale Programme die Investition. Durchschnittlich amortisieren sich Anlagen nach 10-15 Jahren.

Die Energiewende Schleswig-Holstein profitiert von diesen Anreizen. Mit einem Anteil erneuerbarer Energien von über 150% am Stromverbrauch ist das Land Vorreiter. Ziel ist es, bis 2040 ein CO2-neutrales Industrieland zu werden.

Solarkataster und Potenzialanalyse

In Schleswig-Holstein gibt es keinen landesweiten Solarkataster. Dennoch bieten einige Städte und Kreise eigene Solarkataster an. Flensburg, Kiel, Lübeck sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön und Ostholstein haben solche Tools entwickelt. Diese Kataster sind wichtige Instrumente für den Klimaschutz Schleswig-Holstein und die Förderung erneuerbarer Energien.

Online-Tools ermöglichen es Bürgern, das Solarpotenzial ihrer Dächer, Terrassen und Balkone zu ermitteln. Diese Analyse ist ein wichtiger Schritt zur Nutzung erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein. Ertragsrechner geben Auskunft über mögliche Anlagenerträge und den voraussichtlichen Eigenverbrauch.

Das Flächenmanagementkataster Schleswig-Holstein (FMK SH) bietet zusätzliche Informationen für die Planung von Solaranlagen. Es zeigt geeignete Standorte und potenzielle Flächen für Solarinstallationen auf. Dies ist besonders relevant für größere Projekte wie Agri-PV oder Moor-PV.

Für die Umsetzung von Solarprojekten sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regeln beispielsweise die Privilegierung von Solaranlagen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom fest.

Die Energiewende in Schleswig-Holstein wird durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) unterstützt. Es schreibt eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung vor. Ein begleitender Atlas gibt Bürgern und Unternehmen einen ersten Überblick über den Wärmeplanungsprozess.

Technische Anforderungen und Standards

Die Förderrichtlinien Photovoltaik in Schleswig-Holstein setzen klare technische Maßstäbe für Solarkraftwerke. PV-Anlagen müssen seit dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sein, um förderfähig zu sein. Ein wichtiger Punkt ist die Mindestkapazität von drei Kilowattstunden für Stromspeicher.

Für die Netzeinspeisung und Sicherheit gelten strenge Normen. Diese Vorgaben stellen sicher, dass die Solarkraftwerke Schleswig-Holstein effizient und zuverlässig arbeiten. Die KfW unterstützt solche Projekte mit Krediten bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Interessant ist der Vergleich zur Schweiz: Dort basiert die Photovoltaik-Förderung auf einer Einmalvergütung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. In Deutschland hingegen liegt der Fokus auf günstigen Krediten und steuerlichen Vorteilen. Diese unterschiedlichen Ansätze zeigen die Vielfalt der Fördermodelle im europäischen Raum.

FAQ

Gibt es aktuell eine Landesförderung für Photovoltaik in Schleswig-Holstein?

Nein, aufgrund der unsicheren Haushaltslage wurde die Landesförderung für Photovoltaik in Schleswig-Holstein eingestellt. Die Landesregierung konzentriert sich derzeit auf Wärmewende-Programme.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es stattdessen für Photovoltaik in Schleswig-Holstein?

Es stehen noch Bundesmittel und kommunale Förderungen für Photovoltaik zur Verfügung. Zudem ist die KfW-Bank eine wichtige Anlaufstelle für Solar-Investitionen.

Was beinhalten die neuen Förderrichtlinien „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“?

Die am 03.07.2023 veröffentlichten Richtlinien umfassen zwei relevante Förderungen: Eine Wallbox-Förderung von 500 Euro pro Wallbox (Start 17.08.2023) und eine PV-Speicher-Förderung von pauschal 750 Euro (Start 22.08.2023).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?

Für die Förderung von Stromspeichern muss eine Mindestkapazität von drei Kilowattstunden vorhanden sein. Die PV-Anlage muss bereits existieren oder neu eingerichtet werden. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt für die Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen für das Vorhaben sind. Es gibt kein Mindestalter für die Antragstellung.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme für Stromspeicher?

Die Förderung beträgt 400 Euro pro kWh nutzbarer Kapazität, maximal 2.000 Euro insgesamt. Zusätzlich werden 200 Euro für Installationskosten gewährt. Die Gesamtfördersumme kann bis zu 2.200 Euro betragen, maximal jedoch 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Können Stromspeicher- und Wallbox-Förderung kombiniert werden?

Ja, es ist möglich, gleichzeitig eine Förderung für Stromspeicher und Wallbox zu beantragen. Zusätzlich kann auch die KfW-Förderung für Wallboxen in Anspruch genommen werden.

Wie läuft das Antragsverfahren für die Förderung ab?

Der Förderantrag muss ausschließlich online über die Website des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gestellt werden. Nach dem Online-Antrag muss ein gedruckter Datenbegleitschein eingereicht werden.

Wie hoch ist die EEG-Einspeisevergütung für 2024?

Die Vergütung ist nach Anlagenleistung und Inbetriebnahmedatum gestaffelt. Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, beträgt sie 8,11 Cent/kWh bei Teileinspeisung bzw. 12,86 Cent/kWh bei Volleinspeisung.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Photovoltaik-Anlagen?

Seit 1. Januar 2023 fällt keine Umsatzsteuer für privat genutzte Photovoltaik-Anlagen an. Zudem sind Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung von der Einkommensteuer befreit. Diese Vorteile gelten bundesweit, einschließlich Schleswig-Holstein.

Gibt es ein landesweites Solarkataster für Schleswig-Holstein?

Nein, es gibt kein landesweites Solarkataster. Jedoch bieten einige Städte wie Flensburg, Kiel und Lübeck sowie Kreise wie Rendsburg-Eckernförde, Plön und Ostholstein eigene Solarkataster an. Es stehen auch Online-Tools zur Ermittlung des Solarpotenzials zur Verfügung.

Welche technischen Anforderungen gelten für förderfähige PV-Anlagen?

Stromspeicher müssen eine Mindestkapazität von drei Kilowattstunden aufweisen. Die PV-Anlage muss nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen worden sein. Zudem müssen aktuelle technische Standards und Normen für Netzeinspeisung und Sicherheit eingehalten werden.