Wussten Sie, dass insgesamt 405 verschiedene Abfallarten als gefährlich eingestuft werden, und davon 211 immer als gefährlich gelten, da sie mindestens eine gefährliche Eigenschaft haben? Diese erstaunlichen Zahlen verdeutlichen die Herausforderung der Entsorgung gefährlicher Druckfarben, die nicht nur äußerst spezialisierte Kenntnisse, sondern auch strenge gesetzliche Regelungen erfordert.
Wichtige Erkenntnisse
- Insgesamt 405 Abfallarten sind als gefährlich klassifiziert.
- 211 dieser Abfallarten gelten immer als gefährlich.
- Richtige Entsorgung ist entscheidend für den Umweltschutz.
- Gefährliche Abfälle können Lösemittel und Pigmente enthalten.
- Die Abfallwirtschaft spielt eine wichtige Rolle in der sicheren Handhabung.
Was sind Druckfarbenabfälle (mit gef. Stoffen)?
Druckfarbenabfälle sind problematische Rückstände, die aus dem Druckprozess stammen und oft gefährliche Stoffe enthalten. Diese gefährlichen Abfälle können Chemikalien aus Druckfarben und Reinigungsflüssigkeiten beinhalten.
Zu den häufigsten gefährlichen Stoffen in Druckfarbenabfällen zählen Lösungsmittel wie Toluol und Ethanol sowie Schwermetalle, die in manchen Pigmenten vorkommen. Eine korrekte Definition Druckfarbenabfälle ist daher essenziell, um entsprechende Maßnahmen zur Entsorgung und Behandlung treffen zu können.
In Deutschland gibt es aktuell 839 definierte Abfallarten, von denen 405 als gefährliche Abfälle eingestuft sind. Von diesen gefährlichen Abfällen zeigen 211 eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften, die sie dauerhaft als gefährlich klassifizieren. Weitere 194 Abfallarten sind sogenannte „Spiegeleinträge“, bei denen die Einstufung abhängig von der jeweiligen gefährlichen Eigenschaft ist.
Die chemischen Gesetze spielen eine wichtige Rolle bei der Bestimmung gefährlicher Abfälle. Diese fokussieren sich auf gefährliche Stoffe und Gemische sowie die jeweiligen Grenzwerte. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist eine genaue Klassifizierung von Abfällen notwendig, insbesondere im Hinblick auf die Melde- und Handhabungspflichten und die Registeranforderungen für Abfallproduzenten und -transporteure.
Laut statistischen Daten im Drucksektor gibt es per 30.06.2023 insgesamt 21 zertifizierte Anlagen, die für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und Makeln von Druckfarbenabfällen mit gefährlichen Stoffen berechtigt sind. Diese Einrichtungen müssen den Kennnummern gemäß § 28 NachwV zugeordnet sein und die entsprechenden Zertifikate, die bis zum 29.12.2024 gültig sind, vorweisen.
Gesetzliche Regelungen zur Entsorgung
Die Entsorgung von Druckfarbenabfällen mit gefährlichen Stoffen in Deutschland ist umfassend durch das Abfallrecht und das Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), zuletzt geändert am 30. Juni 2020, klassifiziert bestimmte Druckfarbenabfälle als gefährlich. Unternehmen sind verpflichtet, diese Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu behandeln.
Unter §48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Abfälle mit einem Stern (*) als gefährlich gekennzeichnet. Diese Klassifikation basiert auf den gefährlichen Eigenschaften, die im Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG beschrieben sind. Ein Abfall wird als gefährlich eingestuft, wenn er relevante gefährliche Substanzen enthält, die spezifische gefährliche Eigenschaften aufweisen.
Die rechtliche Rahmenbedingungen beinhalten zudem die Klassifikation von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, sowie deren Grenzwerte, entsprechend dem Chemikaliengesetz. Dies dient der ordnungsgemäßen Deklaration und Klassifizierung von Abfällen als gefährlich nach praxistauglichen Kriterien.
- Derzeit gibt es 839 definierte Abfalltypen, von denen 405 als gefährlicher Abfall eingestuft sind.
- Von diesen 405 gefährlichen Abfalltypen sind 211 konsistent als gefährlich eingestuft und haben mindestens eine relevante gefährliche Eigenschaft.
- 194 Einträge variieren in der Einstufung als gefährlich oder ungefährlich je nach Vorhandensein relevanter gefährlicher Eigenschaften und werden als „Spiegel-Einträge“ bezeichnet.
Gefährlichkeit von Druckfarbenabfällen einschätzen
Die Gefahrenbewertung von Druckfarbenabfällen ist ein kritischer Schritt, um die potenziellen Risiken zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Entsorgung zu ergreifen. Abfälle, die im europäischen Abfallverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet sind, gelten als besonders gefährlich und unterliegen strengen Entsorgungsvorschriften. Diese Regelungen basieren auf der potenziellen Toxizität und den umweltschädigenden Wirkungen der enthaltenen Substanzen.
In Druckfarbenabfällen können verschiedene toxische Substanzen enthalten sein, wie flüchtige organische Verbindungen und Schwermetalle, die beim Einatmen oder Hautkontakt gesundheitsschädlich sein können. Daher ist eine fundierte Gefahrenbewertung unerlässlich, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Ausbreitung von Schadstoffen in die Umwelt zu verhindern.
Die WKS Gruppe, bestehend aus sieben Unternehmen, hat durch ihre umweltfreundliche Druckproduktion und die Einhaltung des Blauer Engel Standards wichtige Schritte unternommen, um die Umweltbelastung zu minimieren. So wurde beispielsweise im Jahr 2015 die WKS Print Partner GmbH bei den Druckstandorten Westend Druckereibetriebe GmbH und Kraft-Schlötels GmbH als erste Rollenoffsetdruckerei mit dem Blauer Engel für Druckerzeugnisse ausgezeichnet. Diese Bemühungen zeigen, wie wichtig eine umfassende Gefahrenbewertung und das Management toxischer Substanzen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft sind.
Sonderabfallentsorgung: Ein Überblick
Die Entsorgung von Sondermüll stellt eine komplexe Herausforderung dar, die spezifische Methoden erfordert, um gefährliche Abfälle sicher zu lagern, zu transportieren, zu behandeln und letztlich zu entsorgen. Laut dem Abfallwirtschaftsplan Saarland – Teilplan Abfälle aus Industrie und Gewerbe von Mai 2019, müssen bei der sicheren Abfallbeseitigung verschiedene Techniken angewendet werden, um die Gefahrlichkeit der Abfälle zu reduzieren.
Zunächst werden Stabilisation und chemische Behandlung genutzt, um die Risiken durch diese Abfälle zu minimieren. Dafür sind geeignete Lagerungs- und Transportmethoden notwendig, welche im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen stehen. Die Effizienz dieser Methoden wurde u.a. durch einen Vergleich von Daten zur Abfallwirtschaft aus den Jahren 2011 und 2012 analysiert, wobei die Import- und Exportzahlen von Abfällen innerhalb Deutschlands und der EU betrachtet wurden. Der Bericht identifiziert zudem Potenziale zur Verbesserung in den Bereichen Abfallreduktion und Recycling.
Ein wichtiger Aspekt ist die Prognose zur Entwicklung der Abfallmenge während der Planungsperiode. Dafür wurden nicht nur die Entsorgungskapazitäten bewertet, sondern auch die Notwendigkeit neuer Anlagen zur sicheren Abfallbeseitigung. Zu den geeigneten Techniken gehören neben der Stabilisierung auch diverse chemische Verfahren, die speziell auf die Behandlung von Sondermüll abzielen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sowohl die Umwelt als auch die Menschen vor den gefährlichen Auswirkungen dieser Abfälle geschützt werden.
Der Bericht legt ebenfalls Richtlinien für die Zusammenarbeit, Zielsetzung, Maßnahmen und Instrumente fest, um die Abfallwirtschaftsziele während der Planungsperiode zu erreichen. Die sichere Entsorgung von Sondermüll bleibt eine essentielle Aufgabe, die kontinuierliche Überwachung und Anpassung erfordert, um langfristige Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Lösemittelrückstände in Druckfarbenabfällen
Lösemittelrückstände in Druckfarben können flüchtige organische Verbindungen (VOCs) enthalten, die bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Umweltprobleme verursachen können. Diese Rückstände fallen unter die Regelungen der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis, die zuletzt am 30. Juni 2020 geändert wurde und seit dem 1. Januar 2002 in Kraft ist. Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden, sind im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen (*) versehen. Diese Einstufung richtet sich nach den gefährlichen Stoffen gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG.
Eine korrekte Lösungsmittelentsorgung stellt sicher, dass VOC-Emissionen während der Entsorgung minimiert werden. Die Sonderabfallzwischenlager, wie das in Gröbern, spielen eine zentrale Rolle bei der sicheren Behandlung und Lagerung solcher Abfälle. Es besitzt eine Kapazität von bis zu 680 Tonnen, einschließlich einer Konditionierungs- und Verpackungsanlage für bis zu 20 Tonnen gefährlicher Abfälle pro Tag.
Das Zertifikat des Sonderabfallzwischenlagers in Gröbern umfasst eine breite Palette zertifizierter Tätigkeiten, darunter Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen. Zur korrekten Lösungsmittelentsorgung benachrichtigen Betreiber den öffentlichen Sektor über die Einhaltung der Umweltvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen.
Die Behandlungskapazität dieser Anlage beinhaltet auch die Durchsatzkapazität von 29,9 Tonnen pro Tag für gefährliche Abfälle. In einem Jahr haben solche Einrichtungen bis zu 2.020 Tonnen Abfälle behandelt, unter Berücksichtigung der strengen Umweltauflagen und Sicherheitsvorschriften.
Um VOC-Emissionen weiter zu reduzieren, wird eine Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 8.000 Tonnen pro Jahr angestrebt. Solche Anlagen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und die Umweltbelastung durch Druckfarbenabfälle zu minimieren.
Pigmentreste und ihre Gefahren
Die in Druckfarben vorhandenen Pigmente bergen oft erhebliche Gefahren durch Schwermetallkontamination. Besonders bedenklich sind Schwermetalle wie Cadmium und Blei, die sowohl umwelt- als auch gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können. Es ist wichtig, dass diese Pigmentreste verantwortungsvoll entsorgt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um Risiken zu minimieren.
Gemäß der am 10.12.2001 in Kraft getretenen Abfallverzeichnis-Verordnung, zuletzt geändert am 30.06.2020, ist genau festgelegt, wie gefährliche Abfälle wie Pigmentreste zu handhaben sind. Der Abfallkatalog umfasst insgesamt 26 Kapitel, wobei gefährliche Abfälle durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet sind. Für die Klassifizierung gefährlicher Eigenschaften von Abfällen gelten die Kriterien der Richtlinie 2008/98/EG.
Wichtige Fakten:
- Der Abfallkatalog listet 839 verschiedene Abfallarten auf, von denen 405 als gefährlich eingestuft sind.
- 211 dieser gefährlichen Abfälle sind „absolut gefährlich“, was bedeutet, dass sie immer mindestens eine gefährliche Eigenschaft aufweisen.
- Die übrigen 194 „Spiegeleinträge“ werden je nach spezifischem Fall und Vorhandensein gefährlicher Eigenschaften klassifiziert.
Die Pigmententsorgung muss besondere Verfahren wie Stabilisierung und Verfestigung berücksichtigen, um die Schwermetallkontamination zu neutralisieren. Zudem gibt es gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass Pigmentreste ordnungsgemäß erfasst, transportiert und entsorgt werden. Besondere Beachtung finden hierbei Schwermetalle wie Antimon, Arsen, Cadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium, Zinn und deren Verbindungen.
Die Rolle der Abfallwirtschaft beim Umweltschutz
Die Abfallwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz unserer Umwelt. Effektives Abfallmanagement ist essenziell, um die Umweltbelastungen zu minimieren und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen sicherzustellen.
Ein herausragendes Beispiel für nachhaltiges Abfallmanagement ist die WKS Gruppe. Im Jahr 2015 erhielt die WKS Print Partner GmbH als erste Rollenoffsetdruckerei die Auszeichnung „Blauer Engel“ für Druckerzeugnisse (RAL UZ195). Fast alle Standorte der WKS Gruppe drucken heute nach diesem Standard, wodurch sie zur Schadstoffreduktion beitragen.
Zusätzlich wurde im Jahr 2021 der Geltungsbereich des Umwelt- und Energiemanagementsystems der WKS Gruppe durch die Aufnahme der Inline Rollenoffset Ploch & Strube GmbH erweitert. Auch die Integration der Häuser Druck GmbH im Jahr 2024 unterstreicht das Engagement für umfassendes Abfallmanagement und Schadstoffreduktion.
Um die Schadstoffreduktion weiter voranzutreiben, führte die WKS Gruppe ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50 001 ein. Dieses System betont die bewusste Nutzung von Energieressourcen und inkludiert alle Mitarbeiter in die Umwelt- und Energiepolitik.
Regelmäßige Überprüfungen und Festsetzungen von Umwelt- und Energiezielen sind wesentliche Bestandteile der Strategie zur Reduzierung der Umweltauswirkungen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Emissionen von Treibhausgasen zu verringern und alle Umweltaspekte systematisch zu berücksichtigen.
Zu den zentralen Maßnahmen und Strategien gehören:
- Überprüfung und Verbesserung der bestehenden Abfallbewirtschaftung
- Identifikation und Nutzung von Abfallvermeidungspotentialen
- Steigerung des Abfallverwertungspotentials
- Prognose und Planung der zukünftigen Abfallmengen
- Kooperationen und Institutionen im Saarland sowie zielgerichtete Maßnahmen zur Zielerreichung
Die strategischen Ansätze von führenden Unternehmen wie der WKS Gruppe zeigen, dass durch effektives Abfallmanagement und Schadstoffreduktion ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden kann.
Behälterreinigung und sichere Handhabung
Die ordnungsgemäße Reinigung und Handhabung von Behältern, die zur Lagerung und Entsorgung von Druckfarbenabfällen verwendet werden, ist entscheidend für die Minimierung von Risiken. Ein fundiertes *Behältermanagement* hilft, Kreuzkontaminationen zu vermeiden und die Sicherheitsprotokolle effektiver zu gestalten.
Um eine sichere Handhabung zu gewährleisten, sollten spezielle *Sicherheitsprotokolle* befolgt werden:
- Regelmäßige und gründliche Reinigung der Behälter
- Verwendung von speziellen Reinigungsmitteln, die für Druckfarbenabfälle geeignet sind
- Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die richtigen Reinigungsverfahren und Sicherheitsrichtlinien
Die Reinigung sollte systematisch erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Rückstände vollständig entfernt werden. Um dies zu erreichen, sind die folgenden Schritte zu empfehlen:
- Leeren Sie den Behälter komplett von allen Druckfarbenabfällen.
- Spülen Sie den Behälter mit einem geeigneten Lösungsmittel aus.
- Verwenden Sie eine Bürste oder einen Spezialreiniger, um festgebackene Rückstände zu entfernen.
- Spülen Sie den Behälter erneut und lassen Sie ihn vollständig trocknen.
Die Beachtung der richtigen *Sicherheitsprotokolle* schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern trägt auch zur Umwelt. Denn jede unsachgemäße Handhabung von Behältern kann zur Freisetzung gefährlicher Stoffe führen, die sowohl Mensch als auch Natur schaden können. Hier kann ein umfassendes *Behältermanagement* einen erheblichen Unterschied machen.
Letztlich sollten die Sicherheitsprotokolle der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz entsprechen. Dieses Gesetz, seit 2012 in Kraft, zielt darauf ab, die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu schützen und die Verwertung von Abfällen zu fördern.
Altdruckfarben und ihre Umweltbelastung
Alte Druckfarben stellen weit mehr als nur ein ästhetisches Problem dar. Ihre unsachgemäße Entsorgung kann zu erheblichen Umweltschäden führen. Durch die Verwitterung setzen sie gefährliche Chemikalien frei, die sowohl das Böden als auch das Wasser beeinträchtigen können.
Die regelmäßige und ordnungsgemäße Altfarbenentsorgung ist somit entscheidend für den Schutz unserer Umwelt. In Deutschland ist dafür ein strenges gesetzliches Regelwerk in Kraft. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung etwa wurde am 22.09.2015 für die Errichtung und den Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers mit einer Gesamtlagerkapazität von 680 Tonnen erteilt. Diese umfasst verschiedene Betriebseinheiten, die technisch auf dem neuesten Stand sind.
Die Anlage behandelt jährlich 2.020 Tonnen Abfälle, darunter Druckfarbenabfälle. Eine Erhöhung des Gesamtdurchsatzes auf 8.000 Tonnen pro Jahr wurde bereits beantragt. Um eine sichere und umweltfreundliche Behandlung zu gewährleisten, sind alle Nebeneinrichtungen wie Havariespeicherbecken und CO2-Löschmittelzentrale vorhanden.
Die Umweltbelastung durch Farben kann also durch entsprechende Maßnahmen und ordnungsgemäße Altfarbenentsorgung erheblich reduziert werden. So wird vermieden, dass schädliche Substanzen in die Umwelt gelangen.
Chemikalienreste in Druckfarbenabfällen
In der modernen Druckindustrie fallen unausweichlich Chemische Rückstände an, insbesondere in Form von Chemikalienresten in Druckfarbenabfällen. Diese Rückstände beinhalten häufig gefährliche Stoffe, die einer strengen Überwachung und spezifischen Entsorgungsvorschriften unterliegen, um Umweltkontaminationen zu verhindern.
Die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis, zuletzt am 30. Juni 2020 geändert, regelt die Klassifizierung und Entsorgung von Abfällen. Abfälle, die im Verzeichnis mit einem Sternchen (*) versehen sind, gelten gemäß § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als gefährlich. Die Einstufung erfolgt nach den gefährlichen Stoffen gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG, wobei Eigenschaften wie HP 1 bis HP 8 oder HP 10 bis HP 15 entscheidend sind. Diese gefährlichen Eigenschaften müssen genau erfasst werden, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festlegen zu können.
Für die Chemische Rückstände in Druckfarbenabfällen gilt es, die genaue chemische Zusammensetzung zu bestimmen, bevor sie fachgerecht entsorgt werden. Organisationen wie ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR sind zertifiziert, verschiedene gefährliche Abfallarten bis zum 29.12.2024 zu sammeln, zu transportieren und zu behandeln. Spezielle Prozesse wie Stabilisierung und Verfestigung werden angewendet, um gefährliche Abfälle in weniger gefährliche oder nicht mehr gefährliche Formen umzuwandeln.
Es ist unerlässlich, dass alle Beteiligten in der Abfallwirtschaft diese Vorschriften rigoros einhalten. Dies nicht nur aufgrund der rechtlichen Verpflichtung, sondern auch zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Farbresten und ihren Chemikalienresten ist ein unerlässlicher Schritt hin zu nachhaltigerem Handeln und einem sichereren Umgang mit industriellen Abfallstoffen.