Durchführung von Unterweisungen

Durchführung von Unterweisungen
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Wussten Sie, dass die Unfallanzeige bei der BG BAU nicht nur online, sondern auch über Kundenportale, Extranet, per Post oder Fax eingereicht werden kann? Dies zeigt, wie wichtig und vielschichtig das Thema Unterweisungen und Arbeitssicherheit in deutschen Unternehmen ist. Die Mitarbeiterschulung spielt eine zentrale Rolle, um Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Unterweisungen sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern tragen wesentlich zur Qualität der Arbeitsausführung und zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Jede Führungskraft hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern, sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, was durch effektive Unterweisungen unterstützt wird. Diese Schulungen bieten eine Gelegenheit, die Mitarbeiter umfassend über potenzielle Risiken und notwendige Sicherheitsmaßnahmen in ihrem Arbeitsbereich zu informieren.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Die Servicehotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr unter 0800 8020100 erreichbar.
  • Online-Ressourcen bieten Werkzeuge zur Risikobewertung, einschließlich interaktiver Arbeitshilfen und Checklisten.
  • Unfälle können über zahlreiche Kanäle gemeldet werden, wobei das Extranet bevorzugt wird, um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden.
  • DGUV Information 211-005 betont die Bedeutung der Unterweisung als Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes.
  • Effektive Unterweisungen fördern sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz.

Grundlagen der Unterweisung

Die Grundlagen der Unterweisung umfassen die Identifikation von Gefährdungen, das Festlegen von Schutzmaßnahmen und die Überwachung derer Einhaltung. Diese Maßnahmen sind in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften verankert, wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diese Regelwerke verpflichten Arbeitgeber zur Durchführung von Unterweisungen, um ihre Mitarbeiter für sicheres Arbeiten zu schulen.

Eine wesentliche Komponente der Unterweisung sind Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, die den Mitarbeitern klare Anweisungen zur sicheren Ausführung ihrer Tätigkeiten vermitteln. Diese müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Themen umfassen, darunter Erste Hilfe, persönliche Schutzausrüstung und Verhaltensregeln.

Die Durchführung der Unterweisung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und der beauftragten Personen, wie beispielsweise Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie kann auch bei Fremdarbeitnehmern relevant werden, wobei jeder Arbeitgeber für die Unterweisung seiner eigenen Beschäftigten verantwortlich ist. Bei unzureichender oder fehlender Unterweisung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für Unfälle und kann strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen erleben.

Unterweisungen müssen nicht nur bei der Einstellung neuer Mitarbeiter erfolgen, sondern auch bei Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel und vor Aufnahme der Tätigkeit. Regelmäßige Auffrischungen sind ebenfalls gesetzliche Vorschriften, mindestens einmal jährlich oder öfter, je nach Gefährdungsentwicklung. Die Dokumentation der Unterweisungen ist wichtig, um die Erfüllung der Verpflichtungen nachweisen zu können.

Eine elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel dienen, jedoch ist darauf zu achten, dass sie arbeitsplatzspezifische Inhalte bereitstellt und eine Verständnisprüfung erfolgt. E-Learning-Programme sind besonders effektiv, wenn sie als Teil eines Blended-Learning-Szenarios eingesetzt werden, das elektronische Wissensvermittlung mit Präsenzunterricht und Gesprächen kombiniert.

Die allgemeine Pflicht zur Unterweisung ist im Arbeitsschutzgesetz und in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ festgelegt, bekräftigt durch weitere Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Die Unterweisung soll Mitarbeiter befähigen, sicher zu arbeiten, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und sie für Gefährdungen zu sensibilisieren. Insgesamt ist die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz unerlässlich.

Ziel der Unterweisung

Das hauptsächliche Ziel der Unterweisung ist es, Sicherheits- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren und gleichzeitig gesundheitsgerechte Verhaltensweisen zu fördern. Durch eine fundierte Sicherheitsbelehrung sollen Mitarbeiter umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die es ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben sicher und effizient zu erledigen. Um dies zu erreichen, müssen die Unterweisungen regelmäßig durchgeführt werden, idealerweise vor der Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich.

Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeitszeit ausreichend zu unterweisen. Dies dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern soll vor allem sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz fördern. Eine solche Belehrung bezieht sich auf die konkreten Gefährdungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

  • Sicherheitsbelehrung vor Arbeitsbeginn und bei neuen Tätigkeiten
  • Regelmäßige Wiederholung mindestens einmal im Jahr
  • Weitere Unterweisungen bei Änderungen im Arbeitsbereich oder nach besonderen Vorkommnissen
  • Zielgerichtete Inhalte, angelehnt an spezifische Gefährdungen und Arbeitsprozesse

Mitarbeiterkompetenz wird durch praxisorientierte Schulungen und Übungen gestärkt, was zu einer besseren Umsetzung der sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltensweisen führt. Der Erfolg der Unterweisung wird anhand festgelegter Lernziele gemessen, die sicherstellen, dass die vermittelten Inhalte verstanden und in die Praxis umgesetzt werden können. Eine gute Dokumentation der Unterweisungen, inklusive Bestätigung durch die Unterwiesenen, ist ebenfalls unerlässlich.

Organisation und Planung der Unterweisung

Die Organisation und Planung der Unterweisung sind entscheidend, um Arbeitsunfälle vermeiden zu können. Eine strukturierte Herangehensweise stellt sicher, dass alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen verstanden und eingehalten werden.

Sicherheitsmanagement umfasst die detaillierte Festlegung von Zuständigkeiten, die Auswahl der Methoden und die genaue Planung der Inhalte und Zeitpunkte.

Die verschiedenen Berufsgenossenschaften bieten eine Vielzahl von Schulungsformaten an:

  • BG BAU: Videos, PDFs, Word-Dokumente
  • BG RCI: Informationsseiten, PDFs
  • BGN: PDFs, Videos
  • BGW: PDFs, Online-Kurse
  • BG Verkehr: Digitale Formate, Starterpakete
  • BGHM: Webbasierte Selbstlernkurse
  • BGHW: Motivierende Schulungsmethoden
  • VBG: PDF-Format, Kommunikations-Tipps
  • BG ETEM und BG RCI: E-Learning-Plattformen
  • UK HB VGplus: Online-Portale
  • UK Thüringen: Dokumentationshilfen

Unterweisungen müssen arbeitsplatzbezogen sein, damit jeder Mitarbeiter, einschließlich temporärer Springer und Mitarbeiter benachbarter Arbeitsplätze, informiert ist. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Durchführung der Unterweisungen und kann diese an Führungskräfte oder Sachkundige delegieren. Arbeitsunfälle vermeiden wird somit zur gemeinsamen Aufgabe.

Es ist effektiver, mehrere Kurzunterweisungen abzuhalten, da die maximale Aufmerksamkeitsspanne für eine Unterweisung 5 bis 10 Minuten beträgt. Kleine Gruppen fördern den Austausch und die aktive Beteiligung der Teilnehmer. Arbeitsschutzthemen sollten mindestens einmal jährlich oder halbjährlich bei der Beschäftigung von Jugendlichen mit den Mitarbeitenden besprochen werden.

Die Integration von Sicherheitsmanagement in regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen, wie etwa 10-minütige Diskussionen über bestimmte Themen, wird empfohlen. Mitarbeiter sollten die Teilnahme durch Unterschrift bestätigen, und Protokolle über die behandelten Themen sollten geführt werden.

Unterweisungsanlässe und -zeitpunkte

Unterweisungen sind ein essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheit und müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Eine Erstunterweisung erfolgt bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Zu den typischen Anlässen zählen:

  • Aufnahme einer neuen Tätigkeit
  • Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
  • Nach Arbeitsunfällen

Die Häufigkeit der Wiederholungsunterweisungen variiert je nach Arbeitsumgebung und den spezifischen Gefährdungen vor Ort. Mindestens einmal jährlich sollte eine Unterweisung stattfinden, wie es auch die DGUV Information 207-002 von Juli 2019 betont. Der Einsatz elektronischer Hilfsmittel kann dabei unterstützend wirken, jedoch sind persönliche Unterweisungen vorzuziehen.

Zu den wesentlichen Inhalten einer Unterweisung gehören arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogene Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Notfallmaßnahmen. Diese müssen während der Arbeitszeit besprochen und dokumentiert werden, um die Erfüllung der Unterweisungsverpflichtung nachweisen zu können.

Insbesondere bei ausgelagerten Arbeitsplätzen müssen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen getroffen werden, um die Integration von Mitarbeitern mit Behinderungen sicherzustellen. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Werkstatt und dem aufnehmenden Unternehmen von entscheidender Bedeutung, wie auch rechtliche Bestimmungen und Empfehlungen gemäß dem DGUV-Regelwerk verdeutlichen.

Methoden und Medien der Unterweisung

Die Wahl der geeigneten Methoden und Medien für eine Unterweisung spielt eine entscheidende Rolle für deren Effektivität. Zu den häufig eingesetzten Methoden zählen Vorträge, Lehrgespräche und Gruppenarbeiten. Insbesondere die VENÜ-Methode, eine 4-Stufen-Methode bestehend aus Vormachen, Erklären, Nachmachen und Üben, hat sich als besonders wirkungsvoll herausgestellt. Eine aktivere Beteiligung der Teilnehmer erhöht nachweislich die Aufmerksamkeit und das Verständnis während der Unterweisung.

Moderne Technologien bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Unterweisung zu unterstützen. Elektronisch unterstützte Unterweisungen und multimediale Unterweisungshilfen wie Präsentationen, Schulungsvideos und interaktive Module können die visuelle Wahrnehmung der Teilnehmer verbessern. Studien belegen, dass visuell vermittelte Informationen besser im Gedächtnis bleiben. Daher ist es sinnvoll, die Inhalte über verschiedene Kanäle zu vermitteln.

Mehr als 20 Minuten bis maximal 30 Minuten sind ideal für die Dauer von Unterweisungen empfohlen. Bei Online-Unterweisungen sollte die Dauer jedoch aufgrund der höheren Konzentrationsanforderungen auf 15 Minuten beschränkt werden. Notwendige Schulungen können bei Bedarf auf mehrere Termine verteilt werden, um die Effektivität zu erhöhen.

Eine nützliche Methode, um die Unterweisung interessanter und interaktiver zu gestalten, ist der Einsatz von interaktive Lernmethoden. Diese fördern die aktive Teilnahme und gewährleisten, dass die Lerninhalte besser aufgenommen und verinnerlicht werden. Praktische Übungen sind besonders wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um die korrekte Verwendung von lebensrettender Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) geht.

Die Kombination verschiedener Methoden und Medien, wie von der DGUV Information 211-005 empfohlen, ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine gelungene Unterweisung. Ein Mix aus traditionellen und modernen Ansätzen sowie multimediale Unterweisungshilfen kann die Effizienz und den Lernerfolg deutlich steigern.

Durchführung von Unterweisungen

Die Durchführung struktureller Unterweisungen ist ein wesentliches Element für die Arbeitssicherheit. Um eine effektive Schulungsstrategie zu gewährleisten, erfolgt die Unterweisung meist mündlich durch den Arbeitgeber oder durch betriebliche Aufsichtsorgane, und sie sollte stets an die spezifischen Bedingungen des Arbeitsplatzes angepasst werden. Praxisnahe Unterweisungen, die realistische Beispiele und Szenarien umfassen, helfen den Mitarbeitern, das Gelernte leichter zu verstehen und anzuwenden.

Erstunterweisungen sind bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erforderlich. Diese Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich, um die Nachhaltigkeit des vermittelten Wissens zu gewährleisten. Verschiedene Vorschriften, wie die DGUV Vorschrift 1, fordern dies zudem ausdrücklich. In der Praxis haben sich besonders häufige Kurzunterweisungen, auch bekannt als Toolbox-Meetings, bewährt.

Gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter umfassend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterweisen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation sicherzustellen, wird empfohlen, ein Formblatt für den Unterweisungsnachweis zu verwenden und es im Arbeitsschutzhandbuch aufzubewahren. Informierte und motivierte Mitarbeiter tragen signifikant zu einem störungsfreien Betriebsablauf bei, senken die Ausfallzeiten durch Unfälle und Krankheiten und erhöhen die Arbeitszufriedenheit.

FAQ

Q: Was sind Unterweisungen und warum sind sie wichtig?

A: Unterweisungen sind essenziell für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie klären Mitarbeiter über Gefährdungen am Arbeitsplatz auf, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und tragen wesentlich zur Arbeitsqualität und zum wirtschaftlichen Erfolg bei.

Q: Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Durchführung von Unterweisungen?

A: Unterweisungen sind durch verschiedene Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Diese Vorschriften legen die Grundlagen für sicherheits- und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen fest.

Q: Was sind die Ziele der Unterweisung?

A: Das Ziel der Unterweisung ist es, sichere und gesundheitsgerechte Zustände am Arbeitsplatz zu erreichen oder zu erhalten. Sie soll Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln sowie sicherheitsgerechtes Verhalten fördern. Auch die Motivation der Mitarbeiter, die erlernten Verhaltensweisen umzusetzen, spielt eine wichtige Rolle.

Q: Wie werden Unterweisungen organisiert und geplant?

A: Eine effektive Unterweisung erfordert sorgfältige Planung und Organisation. Zuständigkeiten, Inhalte, Methoden und Zeitpunkte müssen festgelegt werden. Zudem umfasst die Organisation die Auswahl der Unterweisenden, die Dokumentation und die Nachbereitung der Inhalte.

Q: Wann und wie oft sollten Unterweisungen durchgeführt werden?

A: Unterweisungen erfolgen sowohl als Erstunterweisung bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit als auch als regelmäßige Wiederholungsunterweisung. Die Häufigkeit hängt von der spezifischen Arbeitsumgebung und den festgestellten Gefährdungen ab. Weitere Anlässe sind die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien und nach Arbeitsunfällen.

Q: Welche Methoden und Medien können für Unterweisungen verwendet werden?

A: Für die Unterweisung können verschiedene Methoden und Medien eingesetzt werden, darunter Präsentationen, Schulungsvideos, Handbücher und interaktive Module. Die Wahl der Methoden hängt von den spezifischen Lernzielen und der Zielgruppe ab. Moderne Technologien bieten Möglichkeiten für interaktives Lernen und steigern die Effektivität der Unterweisungen.

Q: Was sind effektive Schulungsstrategien für die Durchführung von Unterweisungen?

A: Eine strukturierte Durchführung der Unterweisungen ist entscheidend. Sie sollte an die spezifischen Bedingungen des Arbeitsplatzes angepasst sein und praxisnahe Beispiele enthalten. Diese helfen den Mitarbeitern, die Informationen leichter zu verstehen und umzusetzen. Effektive Schulungsstrategien beinhalten auch regelmäßige Auffrischungen und interaktive Elemente zur Förderung der Mitarbeiterkompetenz.
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